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Eigenkontrolle, Wartung und Betrieb

von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Eigenkontrolle nach DIN EN 1999-100

Funktionsfähigkeit und Zustand der Abscheideranlage sind mindestens monatlich von einem Sachkundigen zu kontrollieren:

  • Inaugenscheinnahme der Zu- und Ablaufbereiche von Schlammfang und Abscheider
  • Messung der Schichtdicke bzw. Ermittlung des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider
  • Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang, vorzugsweise im Zulaufbereich
  • Kontrolle der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und eventuell vorhandener Warneinrichtungen
  • Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung auf Durchlässigkeit durch Sichtkontrolle des Wasserstandes bei Wasserdurchfluss

Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen!

Wartung nach DIN EN 1999-100

Die Abscheideranlage ist halbjährlich von einem Sachkundigen entsprechend den Vorgaben des Herstellers und des behördlichen Bescheids zu warten.

Neben den Maßnahmen der Eigenkontrolle sind zusätzlich folgende Arbeiten durchzuführen:

  • Kontrolle der Koaleszenzeinrichtung nach den Vorgaben des Herstellers 
  • Prüfung der sichtbaren Innenbereiche durch Inaugenscheinnahme auf erkennbare Schäden
  • Reinigung und prüfen der selbsttätigen Verschlusseinrichtung und Sonden vorhandener Warneinrichtungen
  • Entleerung und Reinigung des Abscheiders bei außergewöhnlicher Verschmutzung
  • Reinigung der Probenahmeeinrichtung/des Probenahmeschachtes bei Bedarf 

Festgestellte Mängel sind sofort zu beseitigen!  

Betrieb

Der Betrieb hat durch sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen. Es ist ein Betriebstagebuch gemäß DIN EN 1999-100 zu führen, in dem die jeweiligen Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen, Überprüfungen und die Beseitigung eventuell festgestellter Mängel sowie die Entsorgung entnommener Inhaltsstoffe zu dokumentieren sind.