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Was darf über eine Hebeanlage abgeleitet werden?

Normen und Vorschriften nach DIN 1986-100 und DIN EN 12056-4

Arten von Abwasser

Über eine Hebeanlage können verschiedene Arten von Abwasser abgeleitet werden:

  • Regenwasser, das z. B. über Dach- und sonstige Gebäudeflächen anfällt
  • Schmutzwasser, das sich aus allen anfallenden Abwässern eines Objekts zusammensetzt:
    Grauwasser: fäkalienfreies Abwasser
    Schwarzwasser: fäkalienhaltiges Abwasser 

Regelkonforme Gebäudeentwässerung

Aus Sicht der technischen Regelwerke erfolgt eine Unterteilung 

  • innerhalb und außerhalb von Gebäuden
  • im öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich 

DIN 1986-100 besagt, dass Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene mittels Schwerkraft zu entwässern sind und nicht in Hebeanlagen eingeleitet werden dürfen. Nur in Fällen, in denen das Gefälle zum Kanal nicht ausreicht, darf es über Abwasserhebeanlagen abgeleitet werden. 

DIN EN 12056-4 regelt, dass Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife gegen Rückstau zu sichern sind. Unter bestimmten Voraussetzungen können nach DIN EN 13564-1 auch Rückstauverschlüsse verwendet werden. Insbesondere gilt für Hebeanlagen, dass eine Doppelhebeanlage entsprechend dem Anwendungsfall nach DIN EN 12050-1 bzw. DIN EN 12050-2 einzubauen ist, falls der Abwasserstrom nicht unterbrochen werden darf. Die zweite Pumpe verbessert die Funktionssicherheit.